SVIL Dienstleistungen
Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft
Zum Schoggigesetz und zur versuchten Sparübung
Produktion wird dadurch gefährdet!
Es gibt agrarpolitische Dinge, die so komplex sind, dass sie Jahr für Jahr neu erklärt werden müssen, damit Politiker sachgerechte Entscheide fällen können. Dazu gehören die Exportaus-gleichsbeiträge im Rahmen des Schoggigesetzes, über die der Ständerat Anfang Dezember in leider restriktiver Weise befand. Der Hintergrund ist der: Jährlich können die schweizerischen Getreideproduzenten rund 40’000 Tonnen Getreide an die schweizerische Müllerei verkaufen, die dieses Getreide zu rund 30’000 Tonnen Mehl vermahlt. Dieses Mehl wird in weiterverarbeiteter Form von den Verarbeitern der zweiten Stufe (z.B. Biskuithersteller usw.) exportiert. Diese Exporteure können ihre Produkte aber nur dann verkaufen, wenn sie im Ausland konkurrenzfähig sind. Dazu müssen sie im Sinn gleich langer Spiesse das Rohstoffhandicap gegenüber den günstigeren ausländischen Rohstoffpreisen ausgeglichen erhalten. Dieser Mechanismus ist übrigens weltweit, jedoch unter verschiedenen Titeln, gäng und gäbe. In der Schweiz ist das heute die Aufgabe des missverständlich benannten «Schoggigesetzes», das übrigens durch Grenzabgaben und nicht durch den Steuerzahler gespiesen wird. Und nun kommt das offenbar immer wieder Unbekannte: Wenn diese Beträge nämlich nicht vollumfänglich ausgeglichen werden, haben die Exporteure automatisch das Recht, dieses Mehl im sogenannten Veredelungsverkehr aus dem Ausland zu beziehen. Die Schoggigesetzbeiträge sind somit also gerade nicht «Profit» oder gar die «Bonus-zahlungen», wie dies von ganz links in völliger Ignoranz geäussert wurde, für Grosskonzerne, sondern sie sind für die schweizerischen Getreideproduzenten und Müller, eben wegen des von Laien meist vergessenen Anspruchsrechts des Exporteurs auf Veredelungsverkehr bei Nichtaus-gleich, das Eintrittsticket, um überhaupt auf den Markt für verarbeitete landwirtschaftliche Export-erzeugnisse gelangen zu können. Ohne Exportausgleichzahlungen gingen daher der Landwirtschaft, keineswegs den «Grosskonzernen», die erhebliche Menge von rund 40’000 Tonnen Getreideabsatz verloren. Wenn die Politik da nicht aufpasst, könnten die betriebswirtschaftlichen Anreize für Brot-getreideanbau in der Schweiz eines Tages entfallen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat, der diese Zusammenhänge hoffentlich transparent aufzeigen wird.
Hermann Dür, Burgdorf BE, 7. Dezember 2015
SVIL Vorstand