SVIL Verein

SVIL Dienstleistungen

 

Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft

Der Kanton Zürich hat zuwenig Fruchtfolgeflächen (FFF)

Fruchtfolgeflächen sind gutes Ackerland, das sich für den Anbau von verschiedenen Ackerfrüchten in Folge über Jahrzehnte eignet, ohne dass dadurch langfristig Bodenschäden wegen ungeeigneter Bodeneigenschaften entstehen. Damit die Ernährungssicherheit der Schweiz auch in Zeiten gestörter Zufuhr gewährleistet bleibt, hat der Bund den Kantonen in den 80er Jahren und definitiv 1992 zu schützende Fruchtfolgeflächen als Mindestflächen zugeteilt. Für den Kanton Zürich sind dies 44'400 ha. Diese Zahl umfasst Fruchtfolgeflächen erster und zweiter Priorität der Fruchtbarkeitsklassen 1 bis 5. Davon hat der Kanton Zürich aufgrund einer Untersuchung aus dem Jahre 2009 nur noch 39'210 ha. (Die SVILkam 2008 nach eigenen Schätzungen mit der Bodenkarte, Fruchtbarkeitsklassen 1 bis 5, und der Flächenstatistik für den Kanton Zürich nur noch auf 34'000 ha.)

Der Kanton Zürich hat unüberbaute Bauzonen für den Bedarf von 25 Jahren ausgeschieden. Das Raumplanungsgesetz erlaubt eine Bauzonereserve für nur 15 Jahre. Anstatt dass der Kanton Zürich die fehlenden Fruchtfolgeflächen nun auf den besten Böden auch im Randbereich zu grosser noch nicht überbauter Baugebiete zu sichern versucht, wird nun der Weg des geringsten Widerstandes gewählt und die Fruchtbarkeitsstufe 6 (diese eingnet sich nur noch bedingt für den Ackerbau) zur Fruchtfolgefläche "erklärt". Dies erfolgt vollständig im Widerspruch zu den Richtlinien der Bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz und ohne dass eine diesbezügliche Bewilligung des Bundesamtes für Raumentwicklung vorliegt, welches den Sachplan Fruchtfogeflächen leitet.

Aktuell