SVIL Dienstleistungen
Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft
Mitglied werden
SVIL - Statuten:
II. Mitgliedschaft
Art. 4
Als Mitglied können dem Verein beitreten alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechtes, die imstande sind, die Zwecke des Vereins zu fördern. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Art. 5
Der Austritt steht den Mitgliedern je auf Ende des Geschäftsjahres frei.
Mitglied der SVIL kann heute jedermann werden, der die Vereinsziele unterstützt. Als Mitgliederbeitrag wird von Einzelpersonen mindestens Fr. 50.- und von Firmen mindestens Fr. 400.- erwartet.