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Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft

Gegenvorschlag des Bundesrates zur Ernährungsintiative des Schweizerischen Bauernverbandes, Stellungnahme

 

SVIL-Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage

An Herrn Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann 

                                                                                         Zürich, 7. April 2015
Ernährungssicherheit und Agrarfreihandel
Vernehmlassung des Vorstandes der SVIL zum bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Ernährungsinitiative des Schweizerischen Bauernverbandes

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Sehr geehrte Damen und Herren
Der als Gegenvorschlag zur Ernährungsinitiative des Bauernverbandes lancierte bundesrätliche Vorschlag stellt die Behauptung auf, dass der Agrarfreihandel keine Ernährungssicherheitsrisiken enthalte, sondern im Gegenteil, dass der Agrarfreihandel die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhe.
Diese Behauptung ist nicht stichhaltig.
Der Bundesrat versucht in seinem Gegenvorschlag lediglich, die bisherigen Bedenken und Einwände gegen einen weiteren Ausbau des Agrarfreihandels aus der Welt zu schaffen. Er geht sogar noch weiter. Er schliesst zum vorneherein jene Massnahmen für mehr Ernährungssicherheit in unserem Land aus, welche dem Agrarfreihandel wesentliche Schranken setzen müssen.
Auf den globalen Nahrungsmittelhandel haben wir keinen Einfluss. Um dem Verfassungsauftrag der Ernährungsversorgungssicherheit nachzukommen, müssen die Produktionsstrukturen unserer Landwirtschaft mit Art. 104a BV so gestärkt werden und gestärkt bleiben, dass ein Kalorienmindestbedarf auch bei ausbleibenden Importen aus den inländischen Ressourcen gesichert ist. Wenn dies nicht gesichert ist, wird die Schweiz leicht erpressbar.
Es braucht deshalb nicht nur ein Minimum an gutem Kulturland sondern vor allem auch gut ausgestattete Landwirtschaftsbetriebe mit Erfahrungswissen, Gebäuden und Anlagen, Sammelstellen, Strassen, Bodenverbesserungen, Be- und Entwässerungsanlagen, Vieh- und Fahrhabe und vieles mehr in gutem Zustand.
Der Vorschlag des Bundesrates zu Art. 102a BV ist kein tauglicher Beitrag zur Versorgungssicherheit und deshalb vollständig abzulehnen.
Mit freundlichen Grüssen
Schweizerische Vereinigung
Industrie und Landwirtschaft
                  SVIL
Für den Vorstand: H. Bieri

Beilage: Vernehmlassungsstellungnahme          

 

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