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Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft

Schutz des guten Ackerlandes

Der Zweckartikel der SVIL verlangt den Schutz des Bodens als unsere Ernährungsgrundlage. Auf Verfassungs- und Gesetzesebene sind alle Mittel und Voraussetzungen geschaffen. Doch es fehlt am Vollzug. Und der Vollzug des Bodenschutzes greift nicht, weil das heutige Wirtschaftswachstum ohne Expansion und steigenden Zugriff auf Raum und Ressourcen nicht möglich ist. Der Vollzug des Bodenschutzes kommt deshalb immer heftiger mit dem Wachstumszwang in Konflikt. Zwar wird von verdichtetem Bauen gesprochen und bodensparenden Raumstrukturen. Doch weiter wachsende Metropolen müssen beliefert werden.

Die SVIL hat 2010 auf Kantons- und Bundesebene die Frage aufgeworfen: "Gutes Ackerland schützen — aber wie?" Dabei geht es um zwei Hauptforderungen. Die Bodenqualität muss in den Ortsplanungen rund um das Baugebet aufgezeigt werden, um in der Öffentlicheit das Bewusstsein dafür zu schaffen, was täglich durch die Überbaung des schweizerischen Mittellandes verloren geht. Nur ein waches Bewusstsein der Öffentlicheit ist in der Lage, Alternativen zur laufenden Wachstumswirtschaft aufzuzeigen. Aber wie sollen die Exekutiven von Gemeinden und Kantonen diese heissen Eisen aufgreifen, wenn sie dabei in der Öffentlichkeit wenig Unterstützung finden und nur ihre politischen Karrieren vorzeitig beenden? Wenn heute bereits Kantone in ihren überarbeiteten Richtplanungen rügen, dass Gemeinden in den Wachstumszonen der Agglomerationen weitere Einzonungen ablehnen, wo doch der Kanton auf ein weiteres Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung wirtschaftlich angewiesen sei, dann belegt das zweierlei: erstens, das Bewusstsein der Öffentlichkeit über die Ressourcen- und Versorgungsproblematik wächst; zweitens: dieses Bewusstsein steht im Konflikt mit den domnierenden Zwängen der Wachstumswirtschaft.

Der Vorschlag, die Raumlanung deshalb national zu zentralsiseren und den Gemeinden diese Aufgabe wegzunehmen, geht in die falsche Richtung. Die SVIL schlägt deshalb vor, dass der Bund die Regierungen und Gemeinden aktiv unterstützt, die Qualität des guten Landwirtschaftslandes in den Ortsplanungen zu einem Hauptpunkt der Interessenabwägung zu machen. So wird der bereits da und dort auch im Zusammenhang mit der Ernährungssouveränität keimende politische Wille weiter gestärkt, Reformen zu fördern, welche die Begrenztheit des Bodens anerkennen .

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